Nossen Stand: 16.01.2023

Nutzungsbedingungen für den Online-Veranstaltungskalender des Netzwerks Nossener Land.

 

Präambel

Das Netzwerk Nossener Land betreibt einen Online-Veranstaltungskalender unter https://nossener-land.de/

Durch den Online-Veranstaltungskalender, soll der Nossener Bevölkerung und ihre Gäste, einen möglichst ausführlichen und gesamten Übersicht über jegliche Veranstaltungen im Gemeindegebiet Nossen bieten. Neben kommerziellen Veranstaltungen sollen auch kostenlose und gemeinnützige Veranstaltungen eingetragen werden.

Um eine kostenlose Nutzung des Veranstaltungskalenders zu ermöglichen, müssen Veranstalter ihrer Veranstaltungen selbst auf der Webseite des Veranstaltungskalenders eintragen und dabei folgende Nutzungsbedingungen berücksichtigen.


§ 1 Allgemeines

  1. Das Netzwerk Nossener Land (NNL) bietet mit dem Veranstaltungskalender eine Internetplattform, über die Veranstalter Veranstaltungen veröffentlichen können.
  2. Für die Nutzung des Veranstaltungskalenders gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen in der zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Fassung.
    Die Nutzungsbedingungen oder Teile davon werden unter Umständen von dem NNL in der Zukunft angepasst. Die Nutzer werden per E-Mail über Änderungen der Bedingung informiert.
  3. Erst nach Zustimmung der Änderungen der Bedingungen werden diese zum Vertragsbestandteil. Wenn der Nutzer nach vier Wochen nach dem Absenden der E-Mail den Änderungen nicht zustimmt, wird das NNL das Benutzerkonto oder die Zugriffe auf die von den Änderungen betroffenen Dienste/Funktionen sperren. Wenn der Nutzer nach acht Wochen nach dem Absenden der E-Mail den Änderungen nicht zustimmt, ist das NNL berechtigt den Nutzungsvertrag zu kündigen.
  4. Mit der Registrierung stimmen Sie den vorliegenden Bedingungen zu und bestätigen den Erhalt und das Lesen der Nutzungsbedingungen vor der Registrierung.
  5. Nur bei einer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung, können weitere AGBs (Abweichungen, Änderungen oder Ergänzungen) Bestandteil des Nutzungsvertrages werden.


§ 2 Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand der Vereinbarung ist die kostenfreie Nutzung des Veranstaltungskalenders des NNL, zur Verbreitung von Veranstaltungen, durch die Erstellung und Veröffentlichung derer im Veranstaltungskalender.

  1. Das NNL gibt den Nutzern die Möglichkeit Veranstaltungen im Nossener Gemeindegebiet online zu erstellen, zu veröffentlichen und einzusehen. Ein Nutzer kann sowohl ein privater, als auch ein gewerblicher Anbieter sein.
  2. Das NNL ist alleinig Betreiber der Veranstaltungskalender, speichert die Daten auf seinen Servern und hält sie für andere Nutzer und Besucher des Veranstaltungskalenders abrufbereit. Das NNL ist nicht Veranstalter oder an Veranstaltungen in irgendeiner Weise beteiligt, insofern das in der Veranstaltung nicht anders gekennzeichnet ist.

§ 3 Registrierung eines Benutzerkontos

  1. Zur Nutzung des Veranstaltungskalenders, ist die Registrierung eines Benutzerkontos nötig. Die Registrierung ist kostenlos.
  2. Registrieren könne sich nur Personen, die
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben und uneingeschränkt geschäftsfähig sind
    • nicht bereits über ein Benutzerkonto verfügen
    • nicht von der Nutzung des Veranstaltungskalenders ausgeschlossen wurden
  3. Um sich zu registrieren, muss der Nutzer sich einen Nutzernamen und ein Passwort ausdenken. Der Nutzername darf nicht gegen Marken-, Kennzeichen oder Namensrechte verstoßen oder beleidigende oder anstößige Aussagen beinhalten.
  4. Der Nutzer garantiert die wahrheitsgemäße Angabe seiner Daten bei der Registrierung, vor allem der Stammdaten (Name, Adresse) und seine Berechtigung oder Bevollmächtigung, bei Anmeldungen von juristischen Personen oder Personengesellschaften.
  5. Das NNL darf die angegebenen Daten des Nutzers überprüfen. Der Nutzer ist dementsprechend verpflichtet, seine Daten mit Kopien amtlicher Dokumente (z. B. Personalausweis, Reisepass) nachzuweisen. Das NNL muss hierfür keine Gründe abgeben.
  6. Dem NNL sind Änderungen der Profildaten, vor allem der Kontaktdaten augenblicklich durchzugeben
  7. Das NNL ist berechtigt, beim Verletzten der vorher genannten Bedingungen das Benutzerkonto vorübergehend zu sperren oder zu löschen und den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen.
  8. Das NNL bestätigt die Registrierung unverzüglich mit einer E-Mail an die vom Nutzer bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse. Die E-Mail beinhaltet einen Bestätigungslink. Die E-Mail muss vom Nutzer durch Klicken des Linkes bestätigt werden. Das NNL prüft das Benutzerkonto und kann es dann freischalten. Erst dann kommt es zu einem Nutzungsvertrag.
  9. Durch den Abschluss eines Nutzungsvertrages bzw. Eröffnung eines Benutzerkontos entsteht kein Rechtsanspruch. Das NNL kann Registrierungen ohne Angaben von Gründen ablehnen. Die
    Daten des Nutzers aus dem Anmeldeformular werden in diesem Falle unverzüglich gelöscht.
  10. Nach einer angemessenen Zeit werden unvollständige Registrierungen von dem NNL gelöscht.

§ 4 Erstellen und Veröffentlichen von Veranstaltungen

  1. Veranstaltungen erstellen und veröffentlichen kann jeder Nutzer, insofern er ein aktives Benutzerkonto besitzt.
  2. Die Angaben zu den Veranstaltungen müssen vollständig und richtig sein. Interessenten sollen einen zutreffenden Eindruck von der Veranstaltung erhalten. Dazu ist eine ordnungsgemäße Beschreibung nötig, mit allen wichtigen Angaben für Interessierte.
  3. Die Veranstaltung muss mindestens folgende Angaben umfassen:
    • Veranstaltungstitel
    • Veranstaltungsort
    • Datum
    Und in einer der derzeitigen, nachfolgenden Kategorien eingetragen sein:
    • Museen & Galerien
    • Party & Musik
    • Feste & Märkte
    • Sport & Aktiv
    • Bildung & Kirche
    • Sonstige
    Der Veranstalter kann zusätzlich noch einen Link zur Webseite der Veranstaltung, eine Beschreibung und ein Bild angeben.
  4. Das NNL übernimmt weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Garantie für die Richtigkeit der Veranstaltungsbeschreibungen oder sonstiger Inhalte der hochgeladenen Veranstaltungen.
  5. Die Veranstaltungen sind nach ihrer Veröffentlichung über die Webseite des Veranstaltungskalenders und die allgemeine Suchfunktion neben den Veranstaltungen der anderen Veranstalter erreichbar. Die Veröffentlichung kann sich aus Sicherheitsgründen, zum Beispiel durch die Durchführung von Stichprobenkontrollen, verzögern.
  6. Der Veranstalter bestätigt die öffentliche Zugänglichkeit seiner Veranstaltungen mit der Veröffentlichung der Veranstaltung.
  7. Bei Veranstaltungen, die gegen das Gesetz, diesen Bedingungen oder den guten Sitten verstoßen oder die öffentliche Ordnung stören, behält sich das NNL das Recht Veranstaltungen nicht zu veröffentlichen oder wenn die Veranstaltung bereist veröffentlicht wurde, diese wieder zu entfernen.

§ 5 Redaktion

  1. Die Redaktion ist des NNL als Betreiber des Veranstaltungskalenders verpflichtet.
  2. Das NNL hat das Recht nach §7 zur Ablehnung von noch nicht veröffentlichten Inhalten dauerhaft oder bis zu deren Korrektur und Sperrung von schon veröffentlichten Inhalten dauerhaft oder bis zu deren Korrektur.
  3. Die Redaktion entscheidet über Aktivierung/Deaktivierung von Benutzerkonten.
  4. Die Redaktion entscheidet zudem alleinig über die Aufnahme von neuen Veranstaltungsorten. Veranstaltungsorte können von Veranstaltern vorgeschlagen werden.

§ 6 Nutzungsrechte

  1. Veranstaltungsbeschreibungen, sowie Veranstaltungsbilder dürfen Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Kennzeichen-, Titelschutz, Namensrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und Schutzrechte nicht verletzen. Die Beschreibung und das Bild müssen sich außerdem auf die Veranstaltung beziehen.
  2. Durch die Veröffentlichung im Veranstaltungskalender, erhält das NNL das unentgeltliche, nicht ausschließliche, unbefristete, aber widerrufliche Recht, jeweilige Inhalte der Veranstaltung ganz oder teilweise weltweit zu nutzen, zur Veröffentlichung im Veranstaltungskalender oder um diesen zu bewerben.
  3. Die Inhalte werden von dem NNL gespeichert, auf Servern gehostet, zum Abruf bereitgehalten, technisch vervielfacht, dargestellt und öffentlich zugänglich gemacht.

§ 7 Verbotene Inhalte / Ausschluss von Veranstaltungen

  1. Jeder Nutzer ist für die eigens veröffentlichten Inhalte, Materialien oder Informationen allein verantwortlich.
  2. Das NNL stimmt diesem Inhalt nicht automatisch zu und hat nur im Fall positiver Kenntnis Kontrolle darüber. Das NNL ist nicht dazu verpflichtet, vor der Veröffentlichung den Inhalt zu überprüfen. Der Inhalt widerspiegelt weder die Meinungen noch die Richtlinien der NNL.
  3. Inhalte, die gegen diese Nutzerbedingungen oder folgende Rechte verstoßen, Marken-, Kennzeichen-, Titelschutz, Namensrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Schutzrechte  oder anstößig, illegal oder gesetzwidrig sind, können nach alleiniger und freier Abschätzung des NNL/Redaktion, nach positiver Kenntnis gelöscht werden.
  4. Als verboten werden besonders, aber nicht ausschließlich Inhalte mit folgenden Eigenschaften angesehen:
    1. offenkundig anstößig, rassistisch, fanatisch
    2. belästigend oder Belästigung unterstützend
    3. beleidigend, bedrohend, obszön, diffamierend oder verleumderisch
    Außerdem sind Inhalte verboten, die folgende Sachen beinhalten
    1. Hassnachrichten oder Nachrichten die körperliche Gewalt jeglicher Art gegenüber einer beliebigen Gruppe oder Einzelperson unterstützten
    2. sexuelle oder gewalttätige Ausnutzung von Personen
    3. nackte Personen, Gewalt, anstößige Darstellungen oder Links zu nichtjugendfreien Webseiten
    4. falsche oder irreführende Informationen
    5. Aufforderung zu illegale Aktivitäten oder Verhaltensweisen
    6. Informationen zu illegalen Aktivitäten, Vorhaben, einschließlich die Herstellung oder dem Kauf von illegalen Waffen
    7. kommerzielle Aktivitäten oder Verkäufe ohne vorherige schriftliche Zustimmung des NNL, z. B. Preisausschreiben, Verlosungen, Tauschgeschäfte, Inserate oder Schneeballsysteme
    8. Fotos einer Person ohne deren Zustimmung zur Veröffentlichung
  5. Eingaben, die zur allgemeinen Bewerbung des Veranstalters und nicht an einer Veranstaltung gebunden sind, sind nicht gestattet.
  6. Das NNL behält sich das Recht, neben der Ablehnung von noch nicht veröffentlichten Inhalten und Löschen von schon veröffentlichten Inhalten nach eigener Abschätzung, das Benutzerkonto und somit den Zugang zum Veranstaltungskalender ohne vorherige Ankündigung vorläufig oder dauerhaft zu sperren/löschen. Das NNL wird Einzelfall-abhängig die Strafverfolgungsbehörden über die strafrechtlich relevanten Aktivitäten einzelner Nutzer informieren und notwendige rechtliche Schritte angehen, die zur Beendung der Rechtsverletzung erforderlich sind, um Wiederholungen und zukünftige Rechtsverletzungen zu umgehen und um sich und anderen Nutzern vor Schaden zu beschützen.
  7. Das NNL übernimmt keine Verantwortung für die Überwachung des Veranstaltungskalenders, der veröffentlichten Inhalte, das Modifizieren oder Löschen von unangemessenen Inhalten, noch des Verhaltens der Nutzer.

§ 8 Verbotene Nutzung

  1. Verbotene Nutzungen sind Nutzungen des Veranstaltungskalenders, die gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen oder illegal sind, insbesondere folgende, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist:
    1. Kriminelle oder in sonstiger Weise illegale Handlungen, einschließlich Kinderpornografie, Betrug, Handel mit obszönen Inhalten, Drogenhandel, Glücksspiel, Belästigung, Stalking, Spamming, Spimming, Verbreitung von Viren und anderen schädlichen Dateien, Verletzung von Marken-, Kennzeichen-, Titelschutz, Namensrechten, Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten und Schutzrechten
    2. die Störung, Unterbrechung oder übermäßige Belastung der Dienste des Veranstaltungskalenders
    3. die Verwendung des Benutzerkontos, Benutzernamens oder Kennworts eines anderen Nutzers
    4. die Nutzung des Veranstaltungskalenders auf eine Weise, die gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften verstößt
  2. Das NNL behält sich das Recht im Falle illegaler Nutzung vor, neben der Ablehnung von noch nicht veröffentlichten Inhalten und Löschen von schon veröffentlichten Inhalten nach eigener Abschätzung, das Benutzerkonto und somit den Zugang zum Veranstaltungskalender ohne vorherige Ankündigung vorläufig oder dauerhaft zu sperren/löschen. Das NNL wird Einzelfall-abhängig die Strafverfolgungsbehörden über die strafrechtlich relevanten Aktivitäten einzelner Nutzer informieren und notwendige rechtliche Schritte angehen, die zur Beendung der Rechtsverletzung erforderlich sind, um Wiederholungen und zukünftige Rechtsverletzungen zu umgehen und um sich und anderen Nutzern vor Schaden zu beschützen.

§ 9 Sperrung und Kündigung des Nutzungsvertrags

  1. Das NNL ist berechtigt Inhalte und Veranstaltungen zu löschen und Nutzer zu verwarnen, und den Zugang zum Veranstaltungskalenders, vorläufig und dauerhaft, zu verwehren, falls ein Nutzer gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die vorliegenden Bedingungen verstößt.
  2. Das NNL entscheidet die Maßnahmen, berücksichtigt dabei die berechtigenden Interessen des betroffenen Nutzers, sowie alle Umstände des Einzelfalles, insbesondere den Grad des Verschuldens.
  3. Das Erstellen eines neuen Benutzerkontos oder das Nutzen eines anderen Benutzerkontos des Veranstaltungskalenders ist untersagt, nachdem man vorläufig oder dauerhaft gesperrt/gelöscht wurde.

§ 10 Haftung der Nutzer

  1. Jeder Nutzer ist für die eigens veröffentlichen Inhalte, Materialien oder Informationen allein verantwortlich.
  2. Der Nutzer haftet gegenüber des NNL für alle Schäden, die durch die Verletzung der vorliegenden Bedingungen entstehen. Das NNL wird vom Nutzer von allen Ansprüchen befreit, die Dritte gegen das NNL wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Aktivitäten oder veröffentlichten Inhalte des Nutzers beanspruchen. Einschließlich der notwendigen Kosten für die Rechtsverteidigung des NNL.
  3. Bei einer Inanspruchnahme durch Dritte müssen die Nutzer dem NNL augenblicklich alle Informationen wahrheitsgemäß und vollständig überbringen, die für die Prüfung der Ansprüche und einer effektiven Rechtsverteidigung nötig sind.

§ 11 Haftung des NNL

  1. Das NNL haftet gegenüber den Nutzern;
    1. Uneingeschränkt
      1. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des NNL oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des NNL
      2. Für sonstige Schäden, aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzungen des NNL oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des NNL
      3. Für sonstige Schäden, aufgrund einer fahrlässigen Verletzung gegen die wesentlichen Vertragspflichten des NNL oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind Vertragspflichten auf deren Einhaltung der Nutzer in jedem Fall vertrauen darf, da diese notwendig sind zu einer ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages.
    2. bis zur Höhe vertragstypischer vorhersehbarer Schäden
      1. Für sonstige Schäden, aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzungen des NNL oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des NNL
  2. Eine weitergehende Haftung des NNL ist ausgeschlossen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Wenn eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam wird, gelten die weiteren Bestimmungen weiterhin.

 

 

Nossen Stand: 16.01.2023

Nutzungsbedingungen für die Vereinsdatenbank des Netzwerks Nossener Land.

 

Präambel

Das Netzwerk Nossener Land betreibt einen Vereinsdatenbank unter https://nossener-land.de/

Durch die Vereinsdatenbank, soll der Nossener Bevölkerung und ihre Gäste, einen möglichst ausführlichen und gesamten Übersicht über jegliche Organistationen im Gemeindegebiet Nossen bieten.

Um Teil der kostenlosen Vereinsdatenbank zu werden sollten folgende Nutzungsbedingungen berücksichtigt werden.


§ 1 Allgemeines

  1. Das Netzwerk Nossener Land (NNL) bietet mit der Vereinsdatenbank eine Internetplattform, auf der Organisationen im Gemeindegebiet Nossen leicht zu finden sind.
  2. Für die Nutzung die Vereinsdatenbank gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen in der zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Fassung.
  3. Die Nutzungsbedingungen oder Teile davon werden unter Umständen von dem NNL in der Zukunft angepasst. Die Nutzer werden per E-Mail über Änderungen der Bedingung informiert.
  4. Erst nach Zustimmung der Änderungen der Bedingungen werden diese zum Vertragsbestandteil. Wenn der Nutzer nach vier Wochen nach dem Absenden der E-Mail den Änderungen nicht zustimmt, wird das NNL das Benutzerkonto oder die Zugriffe auf die von den Änderungen betroffenen Dienste/Funktionen sperren. Wenn der Nutzer nach acht Wochen nach dem Absenden der E-Mail den Änderungen nicht zustimmt, ist das NNL berechtigt den Nutzungsvertrag zu kündigen.
  5. Mit dem Eintragen ihrer Organisation stimmen Sie den vorliegenden Bedingungen zu und bestätigen den Erhalt und das Lesen der Nutzungsbedingungen vor der Registrierung.
  6. Nur bei einer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung, können weitere AGBs (Abweichungen, Änderungen oder Ergänzungen) Bestandteil des Nutzungsvertrages werden.


§ 2 Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand der Vereinbarung ist die kostenfreie Nutzung der Vereinsdatenbank des NNL.

  1. Die NNL gibt den Nutzern die Möglichkeit ihre Organisation im Nossener Gemeindegebiet online einzutragen.
  2. Das NNL ist alleinig Betreiber der Vereinsdatenbank, speichert die Daten auf seinen Servern und hält sie für andere Nutzer und Besucher des Veranstaltungskalenders abrufbereit.

§ 3 Eintragen der Organistion

  1. Um ein Teil der Vereinsdatenbank zu sein, muss die Organisation eingetragen werden
  2. Eintragen können sich Organisationen, die folgenden Kriterien entsprechen
    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht nach Zweck und Gebaren
    Legalität
    Hauptsitz und/oder Haupttätigkeitsgebiet im Gemeindegebiet Nossen
    Beispiel für solche Organisationen wären: Vereine, Bürgergruppen, Selbsthilfegruppen. Die Strukturen und der Zweck der Organisation müssen erkennbar sein und auf Verlangen erläutert werden.
  3. Die Organisation muss einen Verantwortlichen wählen, dessen Kontaktmöglichkeit (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) anzugeben ist
  4. Die Organisation garantiert die wahrheitsgemäße Angabe seiner Daten, vor allem der Kontaktdaten und deren Aktualität.
  5. Das NNL darf die angegebenen Daten des Nutzers überprüfen. Der Nutzer ist dementsprechend verpflichtet, seine Daten mit Kopien amtlicher Dokumente (z. B. Personalausweis, Reisepass) nachzuweisen. Das NNL muss hierfür keine Gründe abgeben.
  6. Dem NNL sind Änderungen der Daten, vor allem der Kontaktdaten augenblicklich durchzugeben.
  7. Folgende Informationen müssen angegeben werden
    • Organisationsname
    • Adresse(mit Koordinaten)
    • Kontaktmöglichkeit
    Und in mindestens einer der derzeitigen, nachfolgenden Kategorien eingetragen sein:
    • Sport
    • Kultur
    • Politik
    • Soziales
    • Freizeit
    • Bildung
    • Religion
    • Natur
    • Gesellschaft
    Der Veranstalter kann zusätzlich noch einen Link zur Webseite, eine Beschreibung und ein Logo angeben.
  8. Das NNL ist berechtigt, beim Verletzten der vorher genannten Bedingungen die Organisation vorübergehend zu sperren oder zu löschen und den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen.
  9. Durch den Abschluss eines Nutzungsvertrages entsteht kein Rechtsanspruch. Das NNL kann den Eintrag ohne Angaben von Gründen ablehnen. Die Daten des Nutzers aus dem Formular werden in diesem Falle unverzüglich gelöscht.
  10. Nach einer angemessenen Zeit werden unvollständige Einträge von dem NNL gelöscht.
  11. Das NNL übernimmt weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Garantie für die Richtigkeit der Angaben der Organisationen.
  12. Die Veröffentlichung in die Datenbank kann sich aus Sicherheitsgründen, zum Beispiel durch die Durchführung von Stichprobenkontrollen, verzögern.
  13. Bei Organisationen, die gegen das Gesetz, diesen Bedingungen oder den guten Sitten verstoßen oder die öffentliche Ordnung stören, behält sich das NNL das Recht Veranstaltungen nicht zu veröffentlichen oder wenn die Veranstaltung bereist veröffentlicht wurde, diese wieder zu entfernen.

§ 5 Redaktion

  1. Die Redaktion ist des NNL als Betreiber des Veranstaltungskalenders verpflichtet.
  2. Das NNL hat das Recht nach §7 zur Ablehnung von noch nicht veröffentlichten Organisationen dauerhaft oder bis zu deren Korrektur und Sperrung von schon veröffentlichten Organisationen dauerhaft oder bis zu deren Korrektur.


§ 6 Nutzungsrechte

  1. Beschreibungen und Logos dürfen Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Kennzeichen-, Titelschutz, Namensrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und Schutzrechte nicht verletzen. Die Beschreibung und das Bild müssen sich außerdem auf die eigen Organisation beziehen, insbesondere nicht auf andere Organisationen.
  2. Die Inhalte werden von dem NNL gespeichert, auf Servern gehostet, zum Abruf bereitgehalten, technisch vervielfacht, dargestellt und öffentlich zugänglich gemacht.

§ 7 Verbotene Inhalte

  1. Jede Organisation ist für die eigens veröffentlichten Inhalte, Materialien oder Informationen allein verantwortlich.
  2. Das NNL stimmt diesem Inhalt nicht automatisch zu und hat nur im Fall positiver Kenntnis Kontrolle darüber. Das NNL ist nicht dazu verpflichtet, vor der Veröffentlichung die Inhalte der Organisationen zu überprüfen. Die Inhalte widerspiegeln weder die Meinungen noch die Richtlinien der NNL.
  3. Inhalte, die gegen diese Nutzerbedingungen oder folgende Rechte verstoßen, Marken-, Kennzeichen-, Titelschutz, Namensrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Schutzrechte  oder anstößig, illegal oder gesetzwidrig sind, können nach alleiniger und freier Abschätzung des NNL/Redaktion, nach positiver Kenntnis gelöscht werden.
  4. Als verboten werden besonders, aber nicht ausschließlich Inhalte mit folgenden Eigenschaften angesehen:
    1. offenkundig anstößig, rassistisch, fanatisch
    2. belästigend oder Belästigung unterstützend
    3. beleidigend, bedrohend, obszön, diffamierend oder verleumderisch
    Außerdem sind Inhalte verboten, die folgende Sachen beinhalten
    1. Hassnachrichten oder Nachrichten die körperliche Gewalt jeglicher Art gegenüber einer beliebigen Gruppe oder Einzelperson unterstützten
    2. sexuelle oder gewalttätige Ausnutzung von Personen
    3. nackte Personen, Gewalt, anstößige Darstellungen oder Links zu nichtjugendfreien Webseiten
    4. falsche oder irreführende Informationen
    5. Aufforderung zu illegale Aktivitäten oder Verhaltensweisen
    6. Informationen zu illegalen Aktivitäten, Vorhaben, einschließlich die Herstellung oder dem Kauf von illegalen Waffen
  5. Das NNL behält sich das Recht, Organisationen nach eigener Abschätzung ohne Vorwarnung aus der Datenbank zu löschen oder erst gar nicht aufzunehmen Das NNL wird Einzelfall-abhängig die Strafverfolgungsbehörden über die strafrechtlich relevanten Aktivitäten einzelner Nutzer informieren und notwendige rechtliche Schritte angehen, die zur Beendung der Rechtsverletzung erforderlich sind, um Wiederholungen und zukünftige Rechtsverletzungen zu umgehen und um sich und anderen Nutzern vor Schaden zu beschützen.
  6. Das NNL übernimmt keine Verantwortung für die Überwachung der Vereinsdatenbank, der veröffentlichten Inhalte, das Modifizieren oder Löschen von unangemessenen Inhalten, noch des Verhaltens der Organisationen.

§ 8 Verbotene Nutzung

  1. Verbotene Nutzungen sind Nutzungen der Vereinsdatenbank, die gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen oder illegal sind, insbesondere folgende, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist:
    1. Kriminelle oder in sonstiger Weise illegale Handlungen, einschließlich Kinderpornografie, Betrug, Handel mit obszönen Inhalten, Drogenhandel, Glücksspiel, Belästigung, Stalking, Spamming, Spimming, Verbreitung von Viren und anderen schädlichen Dateien, Verletzung von Marken-, Kennzeichen-, Titelschutz, Namensrechten, Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten und Schutzrechten
    2. die Störung, Unterbrechung oder übermäßige Belastung der Dienste der Vereinsdatenbank
    3. Das Einmischen in die Daten anderer Organisationen
    4. die Nutzung der Vereinsdatenbank auf eine Weise, die gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften verstößt.
  2. Das NNL behält sich das Recht im Falle illegaler Nutzung vor, Organisationen nach eigener Abschätzung ohne Vorwarnung aus der Datenbank zu löschen oder erst gar nicht aufzunehmen Das NNL wird Einzelfall-abhängig die Strafverfolgungsbehörden über die strafrechtlich relevanten Aktivitäten einzelner Nutzer informieren und notwendige rechtliche Schritte angehen, die zur Beendung der Rechtsverletzung erforderlich sind, um Wiederholungen und zukünftige Rechtsverletzungen zu umgehen und um sich und anderen Nutzern vor Schaden zu beschützen.

§ 9 Sperrung und Kündigung des Nutzungsvertrags

  1. Das NNL ist berechtigt, Organisationen nach eigener Abschätzung ohne Vorwarnung aus der Datenbank zu löschen oder erst gar nicht aufzunehmen, Organisationen zu verwarnen, falls eine Organisation gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die vorliegenden Bedingungen verstößt.
  2. Das NNL entscheidet die Maßnahmen, berücksichtigt dabei die berechtigenden Interessen der betroffenen Organisation, sowie alle Umstände des Einzelfalles, insbesondere den Grad des Verschuldens.

§ 10 Haftung der Organisation

  1. Jede Organisation ist für die eigens veröffentlichen Inhalte, Materialien oder Informationen allein verantwortlich.
  2. Die Organisation haftet gegenüber des NNL für alle Schäden, die durch die Verletzung der vorliegenden Bedingungen entstehen. Das NNL wird von der Organisation von allen Ansprüchen befreit, die Dritte gegen das NNL wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Aktivitäten oder veröffentlichten Inhalte des Nutzers beanspruchen. Einschließlich der notwendigen Kosten für die Rechtsverteidigung des NNL.
  3. Bei einer Inanspruchnahme durch Dritte müssen die Organisationen dem NNL augenblicklich alle Informationen wahrheitsgemäß und vollständig überbringen, die für die Prüfung der Ansprüche und einer effektiven Rechtsverteidigung nötig sind.

§ 11 Haftung des NNL

  1. Das NNL haftet gegenüber den Nutzern;
    1. Uneingeschränkt
      1. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des NNL oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des NNL
      2. Für sonstige Schäden, aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzungen des NNL oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des NNL
      3. Für sonstige Schäden, aufgrund einer fahrlässigen Verletzung gegen die wesentlichen Vertragspflichten des NNL oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind Vertragspflichten auf deren Einhaltung der Nutzer in jedem Fall vertrauen darf, da diese notwendig sind zu einer ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages.
    2. bis zur Höhe vertragstypischer vorhersehbarer Schäden
      1. Für sonstige Schäden, aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzungen des NNL oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des NNL
  2. Eine weitergehende Haftung des NNL ist ausgeschlossen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Wenn eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam wird, gelten die weiteren Bestimmungen weiterhin.

Nutzungsbedingungen